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Garantie

OUXI-Garantiebestimmungen

Diese eingeschränkte Garantie wird von Ouxi, Inc. ausgestellt und gilt ab dem 8. Juni 2025. Sie gilt ausschließlich für Produkte, die über die offizielle Ouxi-Website (ouxi-ebike.com) verkauft werden. Für Produkte, die über andere Vertriebskanäle (z. B. Amazon) erworben wurden, gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Anbieters.

Für den ursprünglichen Käufer
Für jedes OUXI-Elektrofahrrad gilt eine zweijährige eingeschränkte Garantie, ausgenommen Verschleißteile. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Wareneingangs.

Für nachfolgende Eigentümer
Für jedes OUXI-Elektrofahrrad gilt eine zweijährige eingeschränkte Garantie, ausgenommen Verschleißteile. Nachfolgende Besitzer müssen den Original-Kaufbeleg (mit Name und Bestellnummer des Erstkäufers) vorlegen. Die Garantiezeit beginnt weiterhin mit dem Datum, an dem der Erstkäufer das Fahrrad erhalten hat.

Notiz:
Der Begriff „ursprünglicher Käufer“ bezeichnet den Verbraucher, der das Elektrofahrrad direkt über die offizielle Website von OUXI erworben hat.
Der Begriff „nachfolgender Besitzer“ bezeichnet den zweiten oder jeden nachfolgenden Besitzer des Fahrrads.

Falls ein Teil, Zubehör oder das gesamte Fahrzeug ersetzt werden muss, können Versandkosten anfallen. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice für weitere Informationen.

Zubehör separat erhältlich
Für separat erworbenes Zubehör gilt eine einjährige Garantie unter folgenden Bedingungen:

Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt:

(1) Rückgabe und Umtausch sind möglich.

(2) Bei einem Qualitätsmangel des Zubehörs übernimmt OUXI sämtliche Rücksende- und Umtauschkosten.

(3) Sofern kein Qualitätsmangel vorliegt, werden Rücksendungen nicht akzeptiert. Im Falle einer erzwungenen Rücksendung wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr von 20 % (mindestens 15 $) einbehalten.

Nach 7 Tagen nach Erhalt:

Rückgabe und Umtausch sind nicht möglich.

Hinweis: Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Reifen, Bremsbeläge, Lager, Ketten, Kassettennaben, Lenkergriffe, bewegliche Gummiteile, Schalthebel, Bremszüge und -hüllen, Speichen, Ritzel, Abisolierzangen/Schrauben, Werkzeuge und Antriebszahnräder.

Verbrauchsmaterialien
Als „Verschleißteile“ gelten die natürlichen und unvermeidbaren Abnutzungserscheinungen, die bei normaler Nutzung auftreten. Diese Teile sind nicht von der Garantie abgedeckt. Gängige Beispiele (nicht abschließend) sind:

Reifen

Lager

Bremsbeläge

Ketten

Schwungradnaben

Lenkerabdeckungen

Bewegliche Gummiteile

Schalthebel, Bremszüge und Hüllen

Speichen

Kettenräder

Abisolierzange/Schrauben

Werkzeuge

Antriebsräder

Bedingungen außerhalb der Garantie
Diese Garantie ist ungültig und deckt keine Schäden ab, die durch Folgendes verursacht wurden:

Unsachgemäße Montage oder Installation

Kollision, Vernachlässigung, unsachgemäße Reparatur, mangelhafte Wartung, anormale oder übermäßige Nutzung

Korrosion

Installation oder Modifizierung mit Komponenten, Teilen oder Zubehör, die mit dem OUXI-Produkt nicht kompatibel sind

Wird das Produkt nicht in den im Benutzerhandbuch angegebenen Intervallen gewartet oder instand gesetzt, …

Um eine Kostenerstattung für Reparaturen durch Dritte zu erhalten, müssen Kunden vor der Durchführung jeglicher Reparaturen unsere vorherige Genehmigung einholen. Reparaturen, die ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung durchgeführt werden, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den OUXI-Kundendienst ( ouxiofflcial@gmail.com ).